Bausparkassen dürfen die Auszahlung von vereinbarten Krediten nicht vom fortgeschrittenen Alter der Kunden abhängig machen. Im Fall eines 82-Jährigen aus Neuenburg wäre die Sache fast schiefgelaufen – hätte er sich nicht gewehrt.
Die Freigabe des vereinbarten Bauspardarlehens hat lange gedauert – fünf Monate. Konrad Lösch in Neuenburg am Rhein befürchtete schon, die BHW Bausparkasse wolle ihm das Geld wegen seines Alters von 82 Jahren nicht mehr auszahlen. Nach einigem Hin und Her klappte es dann doch, das Darlehen wurde schließlich gewährt. Grundsätzlich stellt sich die Frage: Darf fortgeschrittenes Lebensalter ein Kriterium für die Bereitstellung eines solchen Kredits sein?
Der konkrete Fall sieht so aus: 2019 schloss der Kunde den Bausparvertrag über 20.000 Euro mit dem BHW ab. Nach der Ansparung von rund 8000 Euro mit monatlichen Raten sollten ihm weitere etwa 12.000 Euro durch die ...