Der Vermieter oder die Vermieterin möchte die vermietete Wohnung besichtigen? So ohne Weiteres geht das zumeist nicht. Welche Rechte Mieter und Vermieter haben und wann man nein sagen kann.
An der Wohnungstür klingelt es. Die Vermieterin bittet um Einlass, weil sie die Wohnung besichtigen will. Ganz so spontan darf sie das aber nicht. Und sie muss auch einen triftigen Grund haben, warum sie die vermieteten Räume sehen will. "Reine Neugierde, etwa um zu sehen, wie eine Mietpartei die Wohnung eingerichtet hat, ist kein berechtigter Grund für eine ...