Biber sind streng geschützt, können aber ein Problem werden, wenn sie Privatbesitz fluten. Ein Landwirt aus Schluchsee erzählt, wie er sich mit den Bibern auf seinen Grundstücken arrangiert.
Einen Biberdamm darf man nicht zerstören. Immerhin sind die Tiere eine streng geschützte Art. Verboten ist es, laut Nabu, Biber zu stören, zu verfolgen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten, auch dürfen die Bauten nicht beschädigt oder zerstört werden.
Entsprechend löste ein Fall am Fischbach bei der Bürgerinitiative (BI) Schluchsee Sorge ...