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Teillegalisierung

Mit Cannabis die Grenze überqueren, ist weiterhin eine Straftat

Jonas Günther
  • Mi, 08. Mai 2024, 19:02 Uhr
    Lörrach

     

BZ-Plus Der Besitz von Cannabis ist zumindest teilweise legalisiert. Wer damit die Grenze überquert, begeht weiterhin eine Straftat. Für den Zoll ändert sich durch das Gesetz nichts.

Für den Zoll hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert. (Symbolbild)  | Foto: Annette Riedl (dpa)
Für den Zoll hat sich durch das neue Gesetz nichts geändert. (Symbolbild) Foto: Annette Riedl (dpa)
Zöllner haben im vergangenen Jahr große Mengen Haschisch und Cannabis konfisziert. Frank Schweizer, Leiter des ...

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